Der Schulgemeinschaftsausschuss
Der SGA ist das 3 x 3 der Schuldemokratie. Das zentrale Gremium für eine gelebte Partnerschaft von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen ist der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA. Er dient zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft.
Zusammensetzung des SGA
Der SGA setzt sich aus jeweils drei Schüler:innen-, drei Lehrer:innen- und drei Elternvertreter:innen zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor. Wird z.B. eine neue Hausordnung festgelegt, so wird diese im SGA diskutiert und beschlossen. Ebenso wie mehrtägige Schulveranstaltungen oder die Festlegung der schulautonomen Tage. Rechtsgrundlage: SchUG § 64; SGA-W-VO (Schulgemeinschaftsausschuss-Wahl-Verordnung): BGBI. 389/93 (MVBI. 100/93).
Mitglieder des SGAs im Schuljahr 2024/25
Elternvertreter:innen
Julia Walchshofer
Daniela Kerschbaumer
DI (FA) Andreas Lapanje
Schüler:innen
Vincent Onyedum
Lukas Walchshofer
Jovin Zingerle
Lehrer:innen
Mag. Tina Kain
Mag. Bernhard Weninger
Mag. Heidrun Lang-Heran
Direktion (Vorsitz)
Franz Rauscher